Kirchliche Arbeitsstelle Südliches Afrika

Nach dem Farmarbeiterstreik: Arbeitgeber im Western Cape unterlaufen neue gesetzliche Bestimmungen

Seit dem 1. März 2013 gilt in Südafrika im Bereich der Landwirtschaft eine neue Arbeitsgesetzgebung. Mit der so genannten "Sectoral Determination 13" reagierte Arbeitsminister Mildred Oliphant auf die zum Teil gewaltträchtigen Farmarbeiterstreiks, welche in Folge der weitgehend unwürdigen Arbeitsbedingungen zwischen November 2012 und Januar 2013 die gesamte Branche überzogen hatten. Wichtigster Bestandteil der neuen Gesetzgebung ist ein Mindestlohn, der von vormals 69 auf 105 Rand pro Tag angehoben wurde. Darüber hinaus begrenzt die neue Ausführungsbestimmung die maximale durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf nunmehr 45 Stunden, gewährt einen Anspruch auf drei Wochen bezahlten Urlaub im Jahr und legt fest, dass Arbeitgeber künftig nur noch maximal 10 Prozent des Lohnes für die Bereitstellung einer Unterkunft verlangen dürfen.

Die KASA-Partnerorganisation "Trust for Community Outreach und Education" (TCOE) hat im März in ausgewählten Regionen des Western Cape mehr als 500 FarmarbeiterInnen berfragt, um sich ein Bild über die Umsetzung der neuen Gesetzgebung zu verschaffen. Das hierzu von TCOE veröffentlichte "Update on the Farm Workers Struggle: March 2013", das wir unten stehend in voller Länge dokumentieren, kommt dabei zu ernüchternden Ergebnissen. So haben viele der befragten ArbeiterInnen, die nur zu einem geringen Teil organisiert und damit in der Regel unzureichend informiert sind, bislang keine Lohnerhöhung erhalten. Und ein Großteil derer, denen der neue Mindestlohn gewährt wird, sieht sich nunmehr mit – zum Teil beträchtlichen – Kostensteigerungen für Unterkunft und/oder Fahrtkosten konfrontiert, die der Arbeitgeber im Normalfall vom Lohn einbehält.

Zudem hebt das Update hervor, dass nach Angaben des Arbeitsministeriums bis Ende März bereits mehr als 1.000 Anträge von Farmern eingegangen waren, die unter Verweis auf eine wirtschaftliche Überforderung durch gesetzlich verordnete Lohnsteigerung auf eine Ausnahmeregelung von der neuen Mindestlohngesetzgebung abzielen. Dies steht laut TCOE in deutlichem Widerspruch zu einer jüngst veröffentlichten Studie über die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft, in der vor allem dem Obst- und Weinbau – und damit zwei im Western Cape bedeutsamen Teilbereichen des Gartenbaus – insbesondere aufgrund ihrer Exportorientierung hohe Umsatzsteigerungen bescheinigt werden.