Kirchliche Arbeitsstelle Südliches Afrika

Simbabwe: Sorgen um die Änderung des Gesetzes über private freiwillige Organisationen (PVO Bill)

Seit ein paar Jahren nutzt die Regierung von Simbabwe jede Gelegenheit, um die Handlungsspielräume zivilgesellschaftlicher Organisationen einzuschränken. Das Phänomen, das unter dem Namen „Shrinking Space“ bekannt ist, ist nicht nur dort zu beobachten, sondern weltweit mit unterschiedlicher Intensität und Breite. In Simbabwe geschieht dies mit einer Intensität und Systematik, die darauf schließen lassen, dass die Regierung große Angst vor frei agierenden zivilgesellschaftlichen Organisationen hat.

Ende Januar hat die Regierung Simbabwes den Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über private freiwillige Organisationen (PVO) verabschiedet. Sie begründet dieses Gesetz mit der Notwendigkeit, den Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche" (Financial Action Task Force, FATF) nachzukommen und die Gesetze des Landes an die Empfehlung anzupassen. Die Financial Action Task Force, auch bekannt unter ihrem französischen Namen Groupe d'action financière, ist eine zwischenstaatliche Organisation, die 1989 auf Initiative der G7 gegründet wurde, um Strategien zur Bekämpfung der Geldwäsche zu entwickeln. Im Jahr 2001 wurde ihr Mandat auf die Finanzierung des Terrorismus erweitert. In diesem Mandat ist die Empfehlung zu verorten, durch die sie den Mitgliedstaaten empfiehlt, sicherzustellen, dass NROs/PVOs nicht von terroristischen Organisationen missbraucht werden.

Simbabwische zivilgesellschaftliche Organisationen äußern die Befürchtung, dass ihre Regierung diese Empfehlung als Vorwand nutzen könnte, um gegen die Zivilgesellschaft in Simbabwe vorzugehen und die in der Verfassung verankerten Rechte auf Vereinigung, Privatsphäre und Meinungsäußerung zu verletzen, anstatt sich an die FATF-Empfehlungen anzupassen. Besonders besorgniserregender sind Passagen im neuen Gesetzentwurf, die die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen in Simbabwe kriminalisieren könnten. Kleine Verstöße etwa im Rahmen des Registrierungsprozesses einer NGO könnten Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Überhaupt würde es immer schwieriger, für zivilgesellschaftliche Organisationen werden, sich registrieren zu lassen und auch (ausländische) Finanzmittel zu erhalten. Das Gesetz würde für die Regierung eine Möglichkeit öffnen, die zivilgesellschaftlichen Organisationen in Simbabwe wirksam zu kontrollieren und in sie eingreifen zu können. Wir haben eine kurze Mitteilung des Zimbabwe Europe Network (ZEN) mit weiteren Informationen und Links zu verschiedenen Erklärungen und Berichten hinzugefügt.

Noch ist das Gesetz vom Präsidenten Simbabwes nicht unterzeichnet und entsprechend nicht rechtskräftig. Deswegen versucht das Zimbabwe Europe Network in den letzten Tagen, Unterstützung im Europa-Parlament für eine dringende Resolution zu mobilisieren. ZEN will erreichen, dass das EU-Parlament diesen Gesetzentwurf als eine besondere und ernsthafte Bedrohung für die Arbeit der dortigen Zivilgesellschaft thematisiert. Vor allem soll gegenüber der Financial Action ATF  im Namen der EU die Besorgnis zum Ausdruck gebracht werden bringt, dass ihre Vorschriften von der Regierung Simbabwes missbraucht werden, um diese repressiven Gesetze zu erlassen. ZEN erhofft sich, dass mit genug Druck von Simbabwe selbst, von der EU von der ATF dieses Gesetz gestoppt werden könnte.