Kirchliche Arbeitsstelle Südliches Afrika

Gesundheit statt Schuldendienst – Informationen zur Forderung nach Schuldenumwandlung für Simbabwe

Schuldenumwandlungen sind ein beliebtes Mittel, um eine bestehende Zahlungsverpflichtung eines Landes in Entwicklungsfinanzierung zu verwandeln. Sie können insbesondere in Ländern mit schlech­ter Regierungsführung dafür sorgen, dass freiwerdende Mittel im Sinne der Bevölkerung eingesetzt werden. Bei einer Schuldenumwandlung verzichtet der/die Gläubiger*in auf die Rückzahlung einer Forderung, wenn die Regierung des Schuld­nerlandes die freiwerdenden Mit­tel in vereinbarte Entwicklungs­vorhaben investiert. Das deutsche Haushaltsgesetz sieht jährlich die Umwandlung von Forderungen aus der Entwicklungszusammen­arbeit in Höhe von bis zu 150 Milli­onen Euro vor. Externe Evaluationen bewiesen die positiven entwicklungspolitischen Wirkungen des deutschen Programms. Zusammen mit dem Weltgebetstag der Frauen setzen sich die KASA und erlassjahr.de dafür ein, dass die Bevölkerung des hoch verschuldeten Simbabwes von einer Umwandlung deutscher Forderungen profitieren kann. Der Fokus liegt dabei auf dem Bereich Gesundheit. Hier arbeitet die Bundesregierung mit dem unabhängigen Global Fund to Fight AIDS, Tuberculosis and Malaria zusammen, durch den die umgewandelten Mittel u. a. in Zusammenarbeit mit Organisationen in Gesundheitsprojekte in Simbabwe investiert würden.

Um von diesem Programm zu pro­fitieren, muss ein Land bestimm­te Bedingungen erfüllen, also beispielsweise ein bestimmtes Verschuldungs- und Einkommens­niveau aufweisen. Derzeit quali­fizieren sich 19 Länder, darunter Simbabwe. Doch obwohl Simbabwe sich formal für die Umwandlung im Rahmen der deutschen Fazilität qualifiziert, kann das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Land ausschließen.

Grundlage dafür ist die Tatsache, dass ein wesentlicher Teil der Schulden bei Deutschland im Zahlungsverzug ist. Eine zwischen den zuständigen Ressorts der Bundesregierung vereinbarte Verwaltungsvorschrift verlangt, dass Schuldenumwandlungen nur dann gewährt werden dürfen, wenn das Schuldnerland seine Kreditverträge erfüllt, also keine Zahlungsrückstände hat. Von allen Forderungen westlicher Geber an Simbabwe sind nach letztem Stand mehr als 90 Prozent im Zahlungsverzug. Auch wenn detaillierte Informationen zu den deutschen Gesamtforderungen in Höhe von 730 Millionen Euro nicht vorliegen, muss davon ausgegangen werden, dass auch der weitaus größte Teil der Schulden Simbabwes gegenüber Deutschland im Zahlungsausfall ist.

Nicht nur aus diesem Grund braucht es eine umfassendere Regelung der Altschulden Simbabwes. Um Simbabwe einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen und seine fiskalische Handlungsfähigkeit (auch für eine Erbringung der Leistungen im Rahmen einer Schuldenumwandlung) wiederherzustellen, ist eine Schuldenregelung notwendig, die alle Verbindlichkeiten und Gläubiger miteinbezieht. Denn eine Schuldenumwandlung im maximal möglichen Umfang von 150 Millionen Euro würde nicht die gravierende und untragbare Schuldenlast Simbabwes in Höhe von geschätzt 9,4 Milliarden US-Dollar aus der Welt schaffen. Das zivilgesellschaftliche Netzwerk Zimbabwe Coalition on Debt and Development (ZIMCODD) fordert daher über die Umwandlung von Schulden für Projekte der Gesundheitsförderung hinaus eine umfassende Schuldenreduzierung. Eine umfassende Regelung würde auch das Problem der Zahlungsrückstände aus der Welt schaffen und somit den Weg für eine Schuldenumwandlung als Beitrag zur Regelung der Altschulden frei machen. Durch die Petition des Weltgebetstags wird die Forderung der simbabwischen Zivilgesellschaft solidarisch unterstützt.

Seit dem Regierungswechsel in Simbabwe gibt es vorsichtige Annäherungsversuche zwischen westlichen Kreditgebern und der simbabwischen Regierung. Der Umgang mit den Altschulden wird entscheidend dafür sein, wie die zukünftigen wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Beziehungen zwischen Simbabwe und Gebern wie Deutschland aussehen. Die ersten Gespräche zum Umgang mit dem Altschuldenproblem haben bereits begonnen.

Sobald es zu der Reduzierung der Altschulden Simbabwes kommt, muss sichergestellt werden, dass die Schulden bei Deutschland nicht einfach gestrichen werden, sondern dass ein Teil durch eine Schuldenumwandlung geregelt wird, damit Gesundheitsprogramme und damit die von der aktuellen Wirtschaftskrise besonders Betroffenen in Simbabwe profitieren. Aus diesem Grund braucht es die Petition des Weltgebetstags. Wann genau es zu Schuldenerlassverhandlungen kommt, ist unklar und hängt unter anderem vom Wohlverhalten Simbabwes im Rahmen eines Programms mit dem Internationalen Währungsfonds ab. Dass die Altschulden jedoch reduziert werden müssen, ist unausweichlich.

Ist der Weg für eine Schuldenumwandlung frei und hat der Haushaltsausschuss des Bundestags dem Vorschlag für die Schuldenumwandlung zugestimmt, wird die Schuldenumwandlung vom BMZ in Kooperation mit drei weiteren Ministerien umgesetzt, darunter das Bundesfinanzministerium (BMF). Lange Zeit blieb dieses Instrument der Entwicklungsfinanzierung jedoch ungenutzt, denn das BMF blockierte die Fazilität. Anstatt Schulden durch eine Schuldenumwandlung zu erlassen, wollte das Ministerium die Rückflüsse aus der Entwicklungszusammenarbeit lieber kassieren. Erst 2016 konnte die Blockade durch eine Übereinkunft unter den beteiligten Ressorts überwunden werden, die neue Umwandlungen möglich machte. Umgesetzt wurde in den Jahren 2016 und 2017 trotzdem nichts. 2018 wurden die Mittel erstmals seit 2010 wieder fast vollständig für Schuldenumwandlungen ausgeschöpft. Durch die Weltgebetstagspetition[1] kann die konsequente Umsetzung des Haushaltsgesetztes gegen einen möglichen Widerstand des Bundesfinanzministeriums eingefordert werden.

 

Kristina Rehbein arbeitet bei erlassjahr.de und ist eine ausgewiesene Expertin für die Schuldensituation Simbabwes.

 

 

 

 


[1] weltgebetstag.de/aktionen/gesundheit-statt-schulden/