Kirchliche Arbeitsstelle Südliches Afrika

Namibias Zweite Landkonferenz

Sie hat tatsächlich, mit über 800 Teilnehmenden, stattgefunden. Obwohl es im Vorfeld große Bedenken gab[1], hätten sich am Ende sogar diejenigen Organisationen, die vorher zum Boykott aufgerufen hatten, beteiligt, um wenigstens ihren Frust offiziell loswerden zu können, resümiert Henning Melber[2].

Sucht man in südafrikanischen Zeitungen nach „Namibias Zweite Landkonferenz”, die Anfang Oktober 2018 in Windhuk stattfand, so scheint das wichtigste Ergebnis die Entscheidung zu sein, Enteignungen ohne Kompensation durchführen zu wollen. Kein Wunder, da Südafrika in ähnlichen Diskussionen steckt. Doch das findet sich tatsächlich so in keiner Resolution und war auch nicht das einzige Ergebnis.

Insgesamt wurden 40 Resolutionen verabschiedet. In der ersten Landkonferenz, die direkt nach der Unabhängigkeit 1991 abgehalten wurde, gab es 24 Resolutionen, von denen kaum welche effektiv implementiert worden sind – nicht zuletzt, weil sie sehr vage formuliert waren. Einige der 40 ‚Resolutionen beziehen sich explizit auf die aus 1991 und versuchen, eine Schärfung und höhere Umsetzbarkeit zu erlangen. So wurden zum Beispiel konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Farmarbeiter*innen oder zur Frage der Besteuerung von Landbesitz gemacht.

Ein neues Thema war nicht zuletzt dank der massiven Proteste im Vorfeld der Konferenz die Frage nach dem Umgang mit angestammten (ancestral, communal) Land, das etwa während der Kolonialzeit, im Rahmen des Genozids oder während der Apartheidzeit enteignet worden war. Die entsprechenden Resolutionen sehen Schutz der Besitzverhältnisse vor allem im Interesse der Ärmsten als Opfer der illegalen Landnahme und Privatisierung durch Mitglieder der neuen Eliten vor. In Resolution 38 heißt es, dass "Maßnahmen zur Wiederherstellung der sozialen Gerechtigkeit und zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Selbstbestimmung der betroffenen Gemeinschaften" identifiziert werden sollen. Und sie schlägt vor, „die Reparationen der ehemaligen Kolonialmächte für diesen Zweck zu nutzen”. Dies könnte einen Ausweg aus der derzeitigen Stagnation in der Entschädigungsdebatte mit Deutschland in Bezug auf den Genozid sein, so Henning Melber.

Ebenfalls neu war die Debatte um städtisches Land und informellen Siedlungen. Etwa 40% der Gesamtbevölkerung Namibias (900.000 Menschen) braucht bezahlbaren Wohnraum in der Nähe von möglichen Arbeitsstellen. Resolutionen 21 und 22 gehen detailliert darauf ein und machen konkrete Vorschläge, wie etwa arme Bevölkerungsschichten subventioniert werden, Hausbesitzer*innen besteuert werden oder Menschen in den informellen Siedlungen ebenfalls Besitzrechte erhalten können. Die stellvertretende Ministerin für internationale Beziehungen Christine //Hoëbes unterrichtete bei einem Treffen mit EU- Diplomaten bereits darüber, dass mit Hilfe von Genozid-Reparationszahlungen aus Deutschland Farmen gekauft werden könnten, um vormals enteignete Gemeinden umzusiedeln und zu unterstützen.

Ein heikles Thema scheint zu sein, wer von diesen Umsiedlungen betroffen sein wird bzw. davon profitieren wird. In Resolution 3 werden in die Gruppe der Nutznießer*innen die zu 70% davon profitieren sollen, vormals enteignete Gemeinschaften zusammen mit Kriegsveteranen und deren Nachfahren genannt. Dagegen wehren sich die Nachfahren enteigneter Gemeinschaften jedoch mit Vehemenz. Die traditionellen Führer*innen der Ovaherero und Ovambanderu, die an der Landkonferenz teilgenommen hatten, haben an das State House geschrieben und erklärt, dass das Landenteignung eine eigene Kategorie sein müsse, deren Anspruch auf Völkermord und der daraus resultierenden Landenteignung, beruht und daher nicht mit Kriegsveteranen in einen Topf geworfen werden kann. Vielmehr müssen Kriegsveteranen in die 30-Prozent-Gruppe mit den anderen potenziellen Begünstigten eingeordnet werden.

Statistiken zeigen, dass 70 % des gewerblichen Grundbesitzes in Namibia im Besitz von zuvor bevorzugten oder weißen Farmer*innen, einschließlich Ausländer*innen, sind. Früher benachteiligte (schwarze Menschen) besitzen 16 % der insgesamt 39 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, während der Staat 14 % oder 5,4 Millionen Hektar besitzt.

Die erste Resolution beschäftigt sich mit dem Versagen des willing seller – willing buyer Prinzip, das in den vergangenen 20 Jahren eine ähnlich schleppende Umverteilung wie im Nachbarland Südafrika zustande brachte. Die Regierung kaufte 494 Farmen auf und siedelte darauf 5700 Begünstigtste an – allerdings ist, wie die Medien berichteten, dies mit Vorsicht zu genießen. Die Regierung veröffentlichte die Liste der Begünstigten zur Konferenz und inzwischen haben sich Menschen gemeldet, die dort stehen aber tatsächlich auf die Zuweisung einer Farm warten. Nach wie vor ist nicht klar, nach welchen Kriterien die Verteilung stattfindet. Der Vorwurf, nur solche Antwärter*innen mit genügend Eigenkapital würden den Zuschlag bekomme, steht immer noch im Raum. In der Resolution ist zu lesen, dass alternative Landaneignungen erarbeitet werden müssen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass Landbesitz von Nicht-Namibier*innen mit einer gerechten – was auch immer das impliziert- Entschädigung enteignet werden kann, dass nicht oder zu gering genutztes Land ebenfalls zur Enteignung (wobei nicht erwähnt wird ob mit oder ohne Etnschädigung) in Erwägung gezogen werden kann. In Kapitel 3 Artikel 16 der namibischen Verfassung steht, dass jede Enteignung von Privateigentum eine gerechte Entschädigung erfordert. Diesem, so Präsident Geingob, werde stets Rechnung getragen. Keine Aussagen wurden über die erwähnten 70% Agrarland in weißer Hand gemacht. Daher können sich auch die Farmer*innen, die sich in der Namibia Agricultural Union NAU zusammengeschlossen haben, entspannt zurücklehnen und sich gern mit der Situation der Farmarbeiter*innen beschäftigen, auf die sich Resolution 7 beruft. Dort werden die Farmer*innen verpflichtet den Farmarbeiter*innen Teile des Landes zuzuweisen und ihnen unter anderem Wohnungen zur Verfügung zu stellen.

Der Präsident der NAU, Ryno van der Merwe, versprach, seine Mitglieder zu verpflichten, „die Lebensqualität der Farmarbeiter*innen zu verbessern und langjährige Mitarbeiter*innen bei der Altersvorsorge zu unterstützen.“

Die Gefahr besteht jedoch, wie bei jeder Konferenz, dass sich letztlich nicht wirklich etwas ändert. Dafür sprechen zwei Ereignisse: Noch kurz vor der Konferenz hat das Ministerium für Landreform mit einem russischen Oligarchen einen Pachtvertrag auf 99 Jahre für vier Farmen unterzeichnet, obwohl Nicht-Namibier*innen nur für 10 Jahre pachten können. Und Finanzminister Schlettwein hat in seinem Halbjahresbudget dem Ministerium für Landfragen eine Kürzung von N$110 Million (von N$476 Mio auf N$366 Mio) vorgesehen, da die Einnahmenprognosen sich verschlechtert hätten.

 


[1] Siehe dazu Artikel in KASA Newsletter 3/2018

[2] https://theconversation.com/namibias-long-standing-land-issue-remains-unresolved-105301